Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.) Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (Käufern). Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Fall wieder auf sie hinweisen müssen.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.
2.) Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Norm), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
Die Bestellung der Ware durch den Verkäufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertragsabschluss kommt bindend erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
3.) Liefertermine
Die von uns genannten Liefertermine sind annähernd und unverbindlich. Die individuelle Fertigung der Ware erfolgt erst nach Zahlungseingang der Vorkasse, so dass der Zahlungseingang Einfluss auf den Liefertermin ab.
Sofern wir Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (nicht Verfügbarkeit der Leistung) werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, sowie bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa auf Grund höherer Gewalt oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
4.) Lieferung und Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist.
Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf).
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.
Dem Übergang steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist.
5.) Preise und Zahlungsbestimmungen
Es geltend unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angegebenen Preise, und zwar ab Lager.
Beim Versendungskauf trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer gegebenenfalls vom Käufer gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.
6.) Eigentumsvorbehalt
An den verkauften Waren behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übertragen werden.
Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß c.) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
- Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das Entstehen der Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
- Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderung gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2. genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderung.
- Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, so lange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechtes gemäß des vorliegenden Absatzes geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnisse des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
7.) Mängelansprüche des Käufers
Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Käufer bei Vertragsabschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt.
Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Käufers voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Anzeigepflichten nachgekommen ist. Bei Baustoffen und anderen zum Einbau oder sonstigen weiter zur Verarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen.
Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von sieben Arbeitstagen ab Lieferung und bei Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Bei einer zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Ware gilt dies auch dann, wenn der Mangel in Folge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Ansprüche des Käufers auf Ersatz entsprechender Kosten (Aus- und Einbaukosten).
8.) Haftung
Die Verwendung unserer Produkte erfolgt außerhalb unserer Kontrollmöglichkeit und liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers. Wir haften daher nicht bei fehlerhafter Montage oder Handhabung der gekauften Waren durch den Käufer.
Im Einzelfall ist es alleinige Aufgabe des Käufers, die Einsatzbedingungen vor Ort zu überprüfen, insbesondere dahingehend, ob die spezifischen Qualitätskriterien für den beabsichtigten Einsatzzweck ausreichend sind.
Für Schäden an/in Gebäuden oder Bestand, die durch hydrostatischen Wasserdruck (Aufschwimmen, Rissbildung, Flutung des Bereiches) entstehen, ist jegliche Haftung und Gewährleistung ausgeschlossen.
Sofern sich aus den vorstehenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.) Rechtswahl und Gerichtsstand
Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand – für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Wesel. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.